Ich bin Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in Hamburg und habe seit dem Jahr 2008 zahlreiche Verfahren wegen des Vorwurfs des Besitzes oder Verbreitens von kinderpornographischen Schriften vertreten.
Mandanten vetrauen auf meine Expertise, Erfahrung und meinen qualifizierten Umgang sowohl mit den Ermittlungsbehörden und den Gerichten, als auch mit den Sachverständigen bei der Verteidgung gegen § 184b StGB.